Staatsanwaltschaft (Deutschland)

Aus FreeWiki
Version vom 1. März 2024, 01:48 Uhr von FreeW (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „ »Die '''Staatsanwaltschaft''' (StA) in Deutschland ist eine weisungsgebundene Behörde, die für die Strafverfolgung und -vollstreckung zust…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

»Die Staatsanwaltschaft (StA) in Deutschland ist eine weisungsgebundene Behörde, die für die Strafverfolgung und -vollstreckung zuständig und als solche ein Teil der Exekutive ist. Sie ist in der Behörden- und Ministerialhierarchie letztlich weisungsabhängig vom Justizminister und wird auch mit dem Begriff Anklagebehörde bezeichnet.« (Quelle /Wikipedia)

Medien

– EMPFEHLUNG: GRUNDSÄTZLICH MÖGLICHST BREIT INFORMIEREN. –

Massenmedium

Alternative Medien

– Bitte beachten, dass in den Artikeln i. d. R. Quellen angegeben sind (auch Massenmedien-Artikel). –

Weblinks

Wikipedia

– Bitte die Kategorie/n unter jedem Wikipedia-Artikel beachten. –

Youtube

Siehe auch