Gesetz über digitale Dienste: Unterschied zwischen den Versionen

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'''⭕ 18.01.24 [[Berliner_Zeitung|Berliner Zeitung]]: [https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/richter-warnt-meinungsfreiheit-in-der-eu-in-akuter-gefahr-li.2177580 »Richter warnt: Meinungsfreiheit in der EU in akuter Gefahr«]''' (von Manfred Kölsch, Richter im Ruhestand)<br/> &nbsp;»Eine neue EU-Regel bedroht die [[Grundrechte|Grundrechte]]:&nbsp; Meinungen, die der Regierung unangenehm sind, können „rechtswidrig“ sein – mit unabsehbaren Folgen für Kritiker. …<br/> Der Digital Services Act (DSA) tritt am 17.&nbsp;Februar 2024 in vollem Umfang in [[Deutschland|Deutschland]] in Kraft. An der öffentlichen Wahrnehmung vorbei soll vorher noch durch den [[Bundestag|Bundestag]] das den DSA konkretisierende Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) beschlossen werden. <span style="background-color:#ffff66">Das Gesetz aber ist ein Trojanisches Pferd:</span> Es trägt eine Fassade zur Schau, die demokratischen Grundsätze zu achten. So verkündet die [[Europäische_Kommission|Europäische Kommission]], mit dem DSA sollen „strenge Regeln zur Wahrung europäischer Werte“ festgeschrieben werden. Direkt bestimmt Artikel 1 des DSA: „Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung“. Hinter dieser [[Fassadendemokratie|rechtsstaatlichen Fassade]] geschieht jedoch das genaue Gegenteil: Es ereignet sich ein Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung, der weitgehend unbemerkt bleibt – wahrscheinlich aufgrund der hohen Komplexität der Materie. <span style="background-color:#ffff66">Hinzu kommt, dass dieser Angriff mit dem DSA „schleichend“ geschieht.«</span>
  
 
== [[Alternative_Medien|Alternative Medien]] ==
 
== [[Alternative_Medien|Alternative Medien]] ==

Version vom 19. Februar 2024, 16:40 Uhr

Medien

Massenmedium

⭕ 18.01.24 Berliner Zeitung: »Richter warnt: Meinungsfreiheit in der EU in akuter Gefahr« (von Manfred Kölsch, Richter im Ruhestand)
 »Eine neue EU-Regel bedroht die Grundrechte:  Meinungen, die der Regierung unangenehm sind, können „rechtswidrig“ sein – mit unabsehbaren Folgen für Kritiker. …
Der Digital Services Act (DSA) tritt am 17. Februar 2024 in vollem Umfang in Deutschland in Kraft. An der öffentlichen Wahrnehmung vorbei soll vorher noch durch den Bundestag das den DSA konkretisierende Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) beschlossen werden. Das Gesetz aber ist ein Trojanisches Pferd: Es trägt eine Fassade zur Schau, die demokratischen Grundsätze zu achten. So verkündet die Europäische Kommission, mit dem DSA sollen „strenge Regeln zur Wahrung europäischer Werte“ festgeschrieben werden. Direkt bestimmt Artikel 1 des DSA: „Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung“. Hinter dieser rechtsstaatlichen Fassade geschieht jedoch das genaue Gegenteil: Es ereignet sich ein Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung, der weitgehend unbemerkt bleibt – wahrscheinlich aufgrund der hohen Komplexität der Materie. Hinzu kommt, dass dieser Angriff mit dem DSA „schleichend“ geschieht.«

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Weblinks

Wikipedia

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Siehe auch