Gesetz über digitale Dienste

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Medien

Massenmedium

⭕ 18.01.24 Berliner Zeitung: »Richter warnt: Meinungsfreiheit in der EU in akuter Gefahr« (von Manfred Kölsch, Richter im Ruhestand)
 »Eine neue EU-Regel bedroht die Grundrechte:  Meinungen, die der Regierung unangenehm sind, können „rechtswidrig“ sein – mit unabsehbaren Folgen für Kritiker. …
Der Digital Services Act (DSA) tritt am 17. Februar 2024 in vollem Umfang in Deutschland in Kraft. An der öffentlichen Wahrnehmung vorbei soll vorher noch durch den Bundestag das den DSA konkretisierende Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) beschlossen werden. Das Gesetz aber ist ein Trojanisches Pferd: Es trägt eine Fassade zur Schau, die demokratischen Grundsätze zu achten. So verkündet die Europäische Kommission, mit dem DSA sollen „strenge Regeln zur Wahrung europäischer Werte“ festgeschrieben werden. Direkt bestimmt Artikel 1 des DSA: „Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung“. Hinter dieser rechtsstaatlichen Fassade geschieht jedoch das genaue Gegenteil: Es ereignet sich ein Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung, der weitgehend unbemerkt bleibt – wahrscheinlich aufgrund der hohen Komplexität der Materie. Hinzu kommt, dass dieser Angriff mit dem DSA „schleichend“ geschieht.«

Alternative Medien

⭕ 16.02.24 | Cicero: »Kritik am Digital Services Act | Die Meinungsfreiheit stirbt hinter schönen Fassaden« (von Manfred Kölsch)
 »Am Samstag tritt der Digital Services Act in Kraft. Er wird dafür sorgen, dass betreutes Denken um sich greift. Das ist nicht das einzige verfassungsrechtliche Bedenken gegen die EU-Verordnung und das noch zu beschließende deutsche Ausführungsgesetz.«

Weblinks

Wikipedia

– Bitte die Kategorien unter dem Artikel beachten. –

Siehe auch