Verleumdung

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Verleumdung bedeutet im deutschen Strafrecht, dass jemand über eine Person gegenüber einem Dritten ehrverletzende oder kreditgefährdende Behauptungen aufstellt, obwohl er weiß, dass die Behauptungen unwahr sind.« (Quelle /Wikipedia)

Strafvorschrift: § 187 Strafgesetzbuch (StGB)

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