Samplingproblem: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Laut SWR wurde die Übermittlungspflicht für negative Testergebnisse im November 2020 aus dem [[Infektionsschutzgesetz|Infektionsschutzgesetz]] gestrichen. Auf SWR-Anfrage antwortete das [[ | + | Einen weiteren direkten Einfluss auf die "RKI-Inzidenz" hat die Auswahl der zu testenden Personen. Testet man querbeet durch die Bevölkerung, "erwischt" man weniger Positive als wenn man sich auf symptomatische oder auf Kontaktpersonen beschränkt. Dies wird auch mehrfach vom RKI bestätigt.<span><ref>[https://archive.ph/u4MZl »Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2 / Krankheit COVID-19« (Gesamtstand: 11.3.2021)]: <q>Eine Ausweitung der Testindikationen (z.B. für Reiserückkehrer) oder eine Erhöhung der Zahl durchgeführter Tests (z. B. im Rahmen von Ausbrüchen oder Studien) kann zu einem Anstieg der Fallzahlen führen, da zuvor unentdeckte Infizierte (auch ohne oder mit nur sehr milden Symptomen) erkannt werden.</q> |
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== Fußnoten und Quellennachweise == | == Fußnoten und Quellennachweise == | ||
− | [[Category: | + | [[Category:Epidemiologie]] [[Category:PCR-Test]] |
Aktuelle Version vom 23. Juli 2022, 23:37 Uhr
Wikipedia-Artikel »Stichprobe«
Die 7-Tage-Inzidenz, die das Robert Koch-Institut (RKI) in seinen täglichen Lage-/Situationsberichten angibt, ist die Zahl der positiven COVID-19-PCR-Tests der letzten sieben Tage multipliziert mit dem Verhältnis 100.000 / Bevölkerungszahl. Die tatsächlichen Testzahlen werden nicht berücksichtigt. Die Zahl der durchgeführten Testungen hat damit einen direkten Einfluss auf die Inzidenz. Erhöht man die Anzahl der Tests steigt die Inzidenz, wird weniger getestet, sinkt die Inzidenz.
Einen weiteren direkten Einfluss auf die "RKI-Inzidenz" hat die Auswahl der zu testenden Personen. Testet man querbeet durch die Bevölkerung, "erwischt" man weniger Positive als wenn man sich auf symptomatische oder auf Kontaktpersonen beschränkt. Dies wird auch mehrfach vom RKI bestätigt.[1]
Laut SWR wurde die Übermittlungspflicht für negative Testergebnisse im November 2020 aus dem Infektionsschutzgesetz gestrichen. Auf SWR-Anfrage antwortete das Bundesgesundheitsministerium (BMG): Negative Ergebnisse aus PCR-Untersuchungen zeichnen kein vollständiges oder sogar ein verzerrtes Lagebild, weil negative Testergebnisse aus Schnelltests nicht berücksichtigt wären.
Darüber war der SWR irritiert, weil Schnelltests laut RKI-Richtlinie nicht für die Berechnung der Inzidenz herangezogen werden.[2] Indirekt bestätigt das BMG damit aber die Verschärfung des Samplingproblems durch vorgelagerte Schnelltests.
🔥🔥🔥 11.03.21 | tagesschau: »Mangelhafte Daten zur Pandemie / Testen im Blindflug?«
Verschärfung des Samplingproblems durch vorgelagerte Schnelltests
Positive Schnelltests werden durch einen nachfolgenden PCR-Test bestätigt. Die Schnelltests wirken quasi als Vorfilter für die PCR-Test, indem die negativen Schnelltests weggefiltert werden. Dadurch erhöht sich die Positivenquote bei den PCR-Tests ohne dass sich die Infektionslage geändert hätte.
Fußnoten und Quellennachweise
- ↑ »Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2 / Krankheit COVID-19« (Gesamtstand: 11.3.2021):
Eine Ausweitung der Testindikationen (z.B. für Reiserückkehrer) oder eine Erhöhung der Zahl durchgeführter Tests (z. B. im Rahmen von Ausbrüchen oder Studien) kann zu einem Anstieg der Fallzahlen führen, da zuvor unentdeckte Infizierte (auch ohne oder mit nur sehr milden Symptomen) erkannt werden.
- ↑ tagesschau: »Mangelhafte Daten zur Pandemie / Testen im Blindflug?« Webarchiv: https://archive.ph/BbG7s [Stand: 11.03.2021, 15:12 Uhr]