Staatsanwaltschaft (Deutschland): Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 1. März 2024, 01:10 Uhr
»Die Staatsanwaltschaft (StA) in Deutschland ist eine weisungsgebundene Behörde, die für die Strafverfolgung und -vollstreckung zuständig und als solche ein Teil der Exekutive ist. Sie ist in der Behörden- und Ministerialhierarchie letztlich weisungsabhängig vom Justizminister und wird auch mit dem Begriff Anklagebehörde bezeichnet.« (Quelle /Wikipedia)
Inhaltsverzeichnis
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Weblinks
Wikipedia
- Artikel Staatsanwaltschaft (Deutschland) | Kritik: Abschnitt Weisungsgebundenheit | Abschnitt Legalitätsprinzip
- Artikel Vertreter des öffentlichen Interesses
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