Gemeinwohllobby

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Grundsätze der Gemeinwohl-Lobby (GWL) allgemein (Quelle, siehe Antwort auf Frage 9):

»Das Völkerrecht und die Menschenrechtskonventionen basieren meistens auf den ungeschriebenen Naturrechten (z.B. Recht auf Nahrung, Wasser, saubere Luft …). Die Bürgerinitiative GemeinWohl-Lobby richtet sich in ihrer Tätigkeit grundsätzlich nach dem Völkerrecht und den Naturrechten. Die GWL akzeptiert das aktuelle Gebiet der BRD. Die Vielzahl von unübersichtlichen Gesetzen und Verträge, die verschiedenen Interessengruppen dienen, lehnt sie ab. Sie will bei Null anfangen, damit die zukunftsweisenden Ideen der Bevölkerung ihre volle Gestaltungskraft erhalten.

Die Geschichte ist irreversibel und Fehler sollten nicht immer wiederholt werden, da wir naturgemäß aus den Fehlern früherer Gesellschaften lernen und uns auch weiterentwickeln.
Die Herangehensweise der GemeinWohl-Lobby ist basisdemokratisch:
• JEDER kann Vorschläge für Artikel der Verfassung(„GesellschaftsFAIRtrag“) machen (auch Minderjährige oder Nicht-Deutsche.
• Diese sollen in einem direkten Austausch zwischen den Menschen diskutiert werden
• Jeweils mehrere Vorschläge werden zur Zwischen-Abstimmung vorgelegt. Das Ergebnis der Vor-Abstimmungen ist ein kompletter Verfassungsentwurf. Über diesen stimmen alle deutschen Staatsbürger, die zur Teilnahme an Bundestagswahlen berechtigt sind, ab.«

Von der GWL initiierte Verfassungsbeschwerde

»Verfassungsbeschwerde wegen verfassungswidrigen Unterlassens einer Volksabstimmung – Wir fordern unser Selbstbestimmungsrecht!«
»WICHTIG! Jeder Teilnehmer (auch aus der gleichen Familie) muss eine eigene Vollmacht erstellen, damit die Überprüfbarkeit gegeben ist.«

Weblinks

gemeinwohl-lobby.de

Siehe auch