Gemeinwohllobby: Unterschied zwischen den Versionen

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(»Keine Klage gegen das Freihandelsabkommen CETA wegen Anschlags auf die Demokratie«)
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»Leider müssen wir allen Unterstützern der Verfassungsbeschwerde gegen das [[Freihandelsabkommen]] [[Umfassendes_Wirtschafts-_und_Handelsabkommen|''CETA'']] mitteilen, dass wir nicht klagen werden. Wir haben in der ersten Märzwoche den Kontakt zu Prof. [[Andreas_Fisahn|Andreas Fisahn]], dem juristischen Betreuer der ersten CETA-Verfassungsbeschwerde und zum [[Bundesverfassungsgericht]] aufgenommen. Nach intensiver Prüfung mussten wir erkennen, dass wir gegen CETA leider auf juristischem Weg nichts mehr unternehmen können. Zum Glück haben 11 Länder in der [[Europäische_Union|EU]] CETA noch nicht ratifiziert. Deshalb bleibt es zurzeit noch vorläufig in Kraft. Wir geben jedoch die Hoffnung nicht auf, dass wir die negativen Auswirkungen der verschiedenen Freihandelsabkommen mit anderen Aktionen doch noch stoppen können. '''<span style="color:#e74c3c">Wir verfolgen die Entwicklung weiter und halten Sie auf dem Laufenden.«</span>''' ([http://gemeinwohl-lobby.de/verfassungsbeschwerde/ Quelle])
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»Leider müssen wir allen Unterstützern der Verfassungsbeschwerde gegen das [[Freihandelsabkommen|Freihandelsabkommen]] [[Umfassendes_Wirtschafts-_und_Handelsabkommen|''CETA'']] mitteilen, dass wir nicht klagen werden. Wir haben in der ersten Märzwoche den Kontakt zu Prof. [[Andreas_Fisahn|Andreas Fisahn]], dem juristischen Betreuer der ersten CETA-Verfassungsbeschwerde und zum [[Bundesverfassungsgericht|Bundesverfassungsgericht]] aufgenommen. Nach intensiver Prüfung mussten wir erkennen, dass wir gegen CETA leider auf juristischem Weg nichts mehr unternehmen können. Zum Glück haben 11 Länder in der [[Europäische_Union|EU]] CETA noch nicht ratifiziert. Deshalb bleibt es zurzeit noch vorläufig in Kraft. Wir geben jedoch die Hoffnung nicht auf, dass wir die negativen Auswirkungen der verschiedenen Freihandelsabkommen mit anderen Aktionen doch noch stoppen können. '''<span style="color:#e74c3c">Wir verfolgen die Entwicklung weiter und halten Sie auf dem Laufenden.«</span>''' ([http://gemeinwohl-lobby.de/verfassungsbeschwerde/ Quelle])
  
 
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Version vom 26. Juni 2023, 00:59 Uhr

Grundsätze der Gemeinwohl-Lobby (GWL) allgemein (Quelle, siehe Antwort auf Frage 9):

»Das Völkerrecht und die Menschenrechtskonventionen basieren meistens auf den ungeschriebenen Naturrechten (z.B. Recht auf Nahrung, Wasser, saubere Luft …). Die Bürgerinitiative GemeinWohl-Lobby richtet sich in ihrer Tätigkeit grundsätzlich nach dem Völkerrecht und den Naturrechten. Die GWL akzeptiert das aktuelle Gebiet der BRD. Die Vielzahl von unübersichtlichen Gesetzen und Verträge, die verschiedenen Interessengruppen dienen, lehnt sie ab. Sie will bei Null anfangen, damit die zukunftsweisenden Ideen der Bevölkerung ihre volle Gestaltungskraft erhalten.

Die Geschichte ist irreversibel und Fehler sollten nicht immer wiederholt werden, da wir naturgemäß aus den Fehlern früherer Gesellschaften lernen und uns auch weiterentwickeln.
Die Herangehensweise der GemeinWohl-Lobby ist basisdemokratisch:
• JEDER kann Vorschläge für Artikel der Verfassung („GesellschaftsFAIRtrag“) machen (auch Minderjährige oder Nicht-Deutsche.
• Diese sollen in einem direkten Austausch zwischen den Menschen diskutiert werden
• Jeweils mehrere Vorschläge werden zur Zwischen-Abstimmung vorgelegt. Das Ergebnis der Vor-Abstimmungen ist ein kompletter Verfassungsentwurf. Über diesen stimmen alle deutschen Staatsbürger, die zur Teilnahme an Bundestagswahlen berechtigt sind, ab.«

Von der GWL initiierte Verfassungsbeschwerden

Keine Klage gegen das Freihandelsabkommen CETA wegen Anschlags auf die Demokratie

»Leider müssen wir allen Unterstützern der Verfassungsbeschwerde gegen das Freihandelsabkommen CETA mitteilen, dass wir nicht klagen werden. Wir haben in der ersten Märzwoche den Kontakt zu Prof. Andreas Fisahn, dem juristischen Betreuer der ersten CETA-Verfassungsbeschwerde und zum Bundesverfassungsgericht aufgenommen. Nach intensiver Prüfung mussten wir erkennen, dass wir gegen CETA leider auf juristischem Weg nichts mehr unternehmen können. Zum Glück haben 11 Länder in der EU CETA noch nicht ratifiziert. Deshalb bleibt es zurzeit noch vorläufig in Kraft. Wir geben jedoch die Hoffnung nicht auf, dass wir die negativen Auswirkungen der verschiedenen Freihandelsabkommen mit anderen Aktionen doch noch stoppen können. Wir verfolgen die Entwicklung weiter und halten Sie auf dem Laufenden.« (Quelle)

Weblinks

gemeinwohl-lobby.de

Siehe auch