Flashball

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»Flashball ist eine registrierte Marke des französischen Unternehmens Verney-Carron[1], die Gummigeschoss-Waffen bezeichnet. Diese werden von staatlichen Sicherheitskräften als Nicht-tödliche Waffen kategorisiert und unter anderem in der Schweiz, Frankreich, Spanien, Portugal und Macau gegen gewalttätige Personengruppen eingesetzt. Verwendung findet dabei vor allem der LBD-40 („lanceur de balles de defenses 40 mm“) von Verney-Carron sowie das Modell GL-06 des Schweizer Konkurrenten B&T.[2] Der Einsatz von Gummigeschossen durch die Polizei wird aufgrund des Verletzungsrisikos kontrovers diskutiert und wurde medial insbesondere im Zusammenhang mit den Protesten der französischen Gelbwesten wahrgenommen.[3]« (Quelle | Wikipedia)

LBD-40 ist eine Handfeuerwaffe des Schweizer Waffenherstellers Brügger & Thomet zum Verschießen von 40-mm-Gummimunition. Die „subletale“ (weniger tödliche) Waffe ist eigentlich für den Einsatz durch Polizeieinheiten bei Anti-Terror-Einsätzen vorgesehen. Sie wird in Europa nur von den Polizeibehörden Frankreichs eingesetzt, z. B. extensiv im Rahmen der Gelbwesten-Proteste. Es kam zu zahlreichen schweren Frakturen sowie zu Augenverletzungen bis zur Erblindung in über zwanzig Fällen. Die Waffe rückte ins Zentrum der Kritik beim Umgang der Behörden mit den Protesten[1][2].

LBD-40

Die LBD-40 wirkt optisch wie ein Granatwerfer. Mit ihr werden Gummigeschosse von einem Durchmesser von maximal 40 mm verschossen (LBD-40). Vorgesehen ist die Waffe für den Beschuss weiter entfernter Ziele (25 bis 50 m).[3] Brügger & Thomet liefert mit geschäumten Kunststoff ummantelte Munition (SIR) für die Waffe. Auch Dritthersteller produzieren Geschosse für die LBD-40, deren Verwendung laut dem Schweizer Hersteller aber die Präzision beeinträchtige und damit das Verletzungsrisiko signifikant erhöhe.[1]

Einsatz in Frankreich

Die LBD-40 gehört zum Arsenal verschiedener Polizeieinheiten Frankreichs. Sie wurde vermehrt ab 2005 zur Aufstandsbekämpfung in den französischen Vorstädten von der Polizei eingesetzt. Ihr Einsatz geriet durch zahlreiche verheerende Verletzungen im Zuge der Gelbwesten-Proteste erneut in die Kritik. Für den Einsatz der Gummigeschosswerfer existieren Vorschriften bei der französischen Polizei (Article L211-9 des Interior Security Code)[4]. Laut Dienstvorschrift soll die Waffe wegen ihrer großen Durchschlagskraft nur nach vorheriger Warnung gegen Personen in größerer Distanz eingesetzt werden. Es soll nicht auf Kopf und Rumpf gezielt werden. Die taz verweist darauf, dass die LBD-40 in der Praxis auch von ad hoc gebildeten Einheiten der Polizeien eingesetzt wird und nicht nur von den dafür geschulten Einheiten der Gendarmerie und der CRS-Ordnungspolizei.[1]

Weblinks

Wikipedia

Siehe auch

Einzelnachweise