Bundeskriminalamt: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Nordkurier fragte beim BKA nach, weshalb das Dokument nicht öffentlich gemacht wurde. Auch nach dreimaligem Nachfragen kam keine diesbezügliche Antwort.
 
Der Nordkurier fragte beim BKA nach, weshalb das Dokument nicht öffentlich gemacht wurde. Auch nach dreimaligem Nachfragen kam keine diesbezügliche Antwort.
  
Geleakt wurde das Schreiben auf [http://mutigmacher.org mutigmacher.org]. Dessen Betreiber wurde vom BKA unter Androhung von empfindlichen Strafen, das Dokument von der Seite zu entfernen.
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Geleakt wurde das Schreiben auf [http://mutigmacher.org mutigmacher.org]. Dessen Betreiber wurde vom BKA unter Androhung von empfindlichen Strafen, das Dokument von der Seite zu entfernen.[https://mutigmacher.org/leak-aus-dem-bundeskriminalamt-die-story-geht-weiter/ [1]]
  
 
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Version vom 28. Januar 2021, 04:22 Uhr


Geheimes BKA-Papier „Aktuelle Entwicklungen im Protestgeschehen im Kontext der Covid-19-Pandemie“ 

Der Nordkurier schreibt am 25.1.2021 in einem Artikel mit dem Titel Linke Gegner das Gefährlichste an Querdenken-Demos:

Mit der Androhung juristischer Folgen versucht das Bundeskriminalamt, die Verbreitung einer internen Analyse zu unterbinden. Sie zeigt auf, wo die wahren Gefahren bei Querdenker-Demos lauern.

Dabei geht es um ein internes Papier mit der Bezeichnung Aktuelle Entwicklungen im Protestgeschehen im Kontext der Covid-19-Pandemie, das im November verfaßt wurde und an die Landeskriminalämter,Bundesnachrichtendiens usw. richtete. Die Zusammenfassung des Nordkuriers sieht so aus:

Mit anderen Worten: Eines der größten Risiken auf Querdenken-Demos ist, dass ganz normale Bürger von Linksradikalen angegriffen werden – weil diese sie für Nazis halten.

Der Nordkurier fragte beim BKA nach, weshalb das Dokument nicht öffentlich gemacht wurde. Auch nach dreimaligem Nachfragen kam keine diesbezügliche Antwort.

Geleakt wurde das Schreiben auf mutigmacher.org. Dessen Betreiber wurde vom BKA unter Androhung von empfindlichen Strafen, das Dokument von der Seite zu entfernen.[1]