Diskussion:Beleidigung

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Version vom 22. April 2019, 13:29 Uhr von Manorainjan (Diskussion | Beiträge) (Anmerkung von Max Stirner: keinen Widerspruch duldend, keine andere Meinung gelten lassend)
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Anmerkung von Max Stirner

Dieser Artikel bietet nur eine rechtspositivistische, methodische Darlegung als Konnotation von Beleidigung, die keineswegs zwingend oder objektiv sein muss. Sie wird in der Form auch schon in einschlägigen Artikeln erklärt und kann daher nur als weiterer Überblick dienen und um hier diesen einschränkenden Hinweis anzubringen. Manche Menschen meinen, wenn ein Begriff verwendet wird, der auch im Strafgesetz enthalten ist, dass das Strafgesetz dann Definitionshoheit besäße. Der Begriff ist aber älter als jedes Strafgesetz und vielfältig subjektiv auslegbar. Vor allem kann die Wahrheit eine Person am besten beleidigen. Es empfiehlt sich insbesondere bei Zwang anwendenden Amtspersonen dies nicht zu arg zu strapazieren.

Das ist zwar von mir, aber aus dem Kontext geht wohl eindeutig hervor, dass dieser Text nicht als "Anmerkung" für die Diskussionsseite gedacht ist, sondern apodiktisch dem Grundsatz dient, Zusammenhänge zu betonen und nicht nur Teile, also hier nur dem StGB. Ich möchte das also wieder rückgängig machen. --Max Stirner (Diskussion) 07:12, 22. Apr. 2019 (CEST)

Meinst Du 'apodiktisch' im Sinne von: "keinen Widerspruch duldend, keine andere Meinung gelten lassend"? --Manorainjan 13:29, 22. Apr. 2019 (CEST)