Gemeinwohllobby

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Version vom 30. Juni 2023, 12:09 Uhr von FreeW (Diskussion | Beiträge) (+ »Pandemievertrag und Internationale Gesundheitsvorschriften« im Abschnitt »Verfassungsbeschwerden unter Beteiligung der GWL«)
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Grundsätze der Gemeinwohl-Lobby (GWL) allgemein (Quelle, siehe Antwort auf Frage 9):

»Das Völkerrecht und die Menschenrechtskonventionen basieren meistens auf den ungeschriebenen Naturrechten (z.B. Recht auf Nahrung, Wasser, saubere Luft …). Die Bürgerinitiative GemeinWohl-Lobby richtet sich in ihrer Tätigkeit grundsätzlich nach dem Völkerrecht und den Naturrechten. Die GWL akzeptiert das aktuelle Gebiet der BRD. Die Vielzahl von unübersichtlichen Gesetzen und Verträge, die verschiedenen Interessengruppen dienen, lehnt sie ab. Sie will bei Null anfangen, damit die zukunftsweisenden Ideen der Bevölkerung ihre volle Gestaltungskraft erhalten.

Die Geschichte ist irreversibel und Fehler sollten nicht immer wiederholt werden, da wir naturgemäß aus den Fehlern früherer Gesellschaften lernen und uns auch weiterentwickeln.
Die Herangehensweise der GemeinWohl-Lobby ist basisdemokratisch:
• JEDER kann Vorschläge für Artikel der Verfassung („GesellschaftsFAIRtrag“) machen (auch Minderjährige oder Nicht-Deutsche.
• Diese sollen in einem direkten Austausch zwischen den Menschen diskutiert werden
• Jeweils mehrere Vorschläge werden zur Zwischen-Abstimmung vorgelegt. Das Ergebnis der Vor-Abstimmungen ist ein kompletter Verfassungsentwurf. Über diesen stimmen alle deutschen Staatsbürger, die zur Teilnahme an Bundestagswahlen berechtigt sind, ab.«

Verfassungsbeschwerden unter Beteiligung der GWL

Pandemievertrag und Internationale Gesundheitsvorschriften

»Viele Menschen haben von den Plänen der WHO, dem Pandemievertrag und den neuen verbindlichen Gesundheitsregeln noch nie etwas gehört. …
Die in beiden Entwürfen formulierten Befehls-, Kontroll- und Sanktionsrechte stellen sich als eine Übertragung staatlicher Hoheitsfunktionen an die WHO hinaus und verletzen die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland sowie anderer Mitgliedsstaaten ebenso, wie die Grund- und Menschenrechte seiner Bürger.
Der vorliegende Text einer Verfassungsbeschwerde wegen der Machenschaften der WHO ist für jeden freigegeben. Jeder kann unter seinem Namen die Verfassungsbeschwerde einreichen. Eine Verfassungsbeschwerde kostet nichts, da es bei der Bundesverfassungsgericht keine Gerichtsgebühren gibt.«

Keine Klage gegen das Freihandelsabkommen CETA wegen Anschlags auf die Demokratie

»Leider müssen wir allen Unterstützern der Verfassungsbeschwerde gegen das Freihandelsabkommen CETA mitteilen, dass wir nicht klagen werden. Wir haben in der ersten Märzwoche den Kontakt zu Prof. Andreas Fisahn, dem juristischen Betreuer der ersten CETA-Verfassungsbeschwerde und zum Bundesverfassungsgericht aufgenommen. Nach intensiver Prüfung mussten wir erkennen, dass wir gegen CETA leider auf juristischem Weg nichts mehr unternehmen können. Zum Glück haben 11 Länder in der EU CETA noch nicht ratifiziert. Deshalb bleibt es zurzeit noch vorläufig in Kraft. Wir geben jedoch die Hoffnung nicht auf, dass wir die negativen Auswirkungen der verschiedenen Freihandelsabkommen mit anderen Aktionen doch noch stoppen können. Wir verfolgen die Entwicklung weiter und halten Sie auf dem Laufenden.« (Quelle)

Weblinks

gemeinwohl-lobby.de

Siehe auch