Demokratie - Anspruch vs. Wirklichkeit
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Demokratie - Anspruch versus Wirklichkeit
Thema: Demokratie in Deutschland. Haben wir wirklich eine Demokratie? Oder herrscht hier tatsächlich nur eine Scheindemokratie, Fassadendemokratie oder Zuschauerdemokratie? Demokratie bedeutet: Herrschaft des Volkes. Die sog. "repräsentative Demokratie" erhebt in Deutschland offiziell den Anspruch, dass die Abgeordnete die Interessen der Gesellschaft/ Bürger vertreten - zumindest die legitimen & verfassungskonformen (also nicht ggf. den Wunsch nach Todesstrafe). Die deutsche Sprache kennt mehrere Gegensatzpaare, welche den gravierenden Unterschied auf den Punkt bringen zwischen dem, was sein sollte und dem, was tatsächlich ist:
- Anspruch versus Wirklichkeit
- Theorie versus Praxis
- de jure versus de facto, aber auch
- Schein und Sein
Tabellarischer Vergleich
# |
Anspruch / Theorie / SOLL / Schein / de jure |
Wirklichkeit / Praxis / IST / Sein / de facto |
erfüllt |
1. Politische Mitbestimmung, |
Partizipation & Wahlen | ||
| 1.1 | GG Artikel 38 (1) Satz 1: Allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche & geheime Wahlen; Alle Bürger haben das Recht, ohne Manipulation oder Einschüchterung zu wählen | Wahlenunregelmäßigkeiten, Wahlmanipulationen, Unliebsame Wahlen werden rückgängig gemacht, Beamten wird mit Entlassung gedroht | -1 |
| 1.2 | GG Artikel 38 (1) Satz 2: Die Abgeordneten ... sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. | Viele Abgeordnete verfolgen zuerst ihre eigenen Interessen u/o die des MIK, Der Finanzwirtschaft oder die von Großkonzernen; Fraktionszwang | -1 |
| 1.3 | GG Artikel 20 (2): "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" ist gelebte Praxis | Nur graue Theorie: selbst auf Länderebene werden Volksbegehren oder Volksentscheide von der Regierung i.d.R. ignoriert, ebenso wie Petitionen | -1 |
| 1.4 | offizieller Anspruch der repräsentativen Demokratie "Interessenvertretung der Bürger / Vertreter des Volkes": "Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags sind stellvertretend für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland gewählt, um für das Volk die richtigen Entscheidungen zu treffen"[1] | Krise der Repräsentation (Studie unter Andrea Nahles): Interessenvertretung von Extremreichen (Interessen der Unterschicht werden konterkariert), Großkonzernen, Finanzwirtschaft, MIK & ehemaligen Arbeitgebern (revolving door). Baerbock: egal, was meine deutschen Wähler wollen | -1 |
| 1.5 | Gleiches Wahlrecht: Jede Stimme zählt gleich (keine Wahlrechtsverzerrung durch Wahlkreise oder Sperrklauseln) | ok (ausgenommen Auslandsdeutsche, siehe 1.8) | -1 |
| 1.6 | Politiker interessieren sich für Sorgen, Nöte sowie Interessen der Bürger und nehmen diese ernst, indem entsprechende Entscheidungen gefällt werden | Abgehobenheit, Reätitätsvergessenheit, keine Ahnung von der Lebenswirklichkeit normaler Bürger, Elfriede Handrick (SPD): "Was haben die Bürger denn für Sorgen & Nöte?" | -1 |
| 1.7 | Gesellschaftspolitische Probleme werden gelöst; Berechtigte Kritik an schweren Verwerfungen wird von Abgeordneten ernst genommen | Brandmauer statt Inhalte; berechtigte Kritik wird ignorant abgebügelt u/o Probleme (Migrantenkriminalität, Inflation, Kriegsgefahren, C-Maßnahmen-Folgen) werden geleugnet | -1 |
| 1.8 | Wahl wichtiger Organe wie Bundespräsident, Präsident des d. Bundestages, Bundeskanzler, Präsident/in des Bundesrates, Präsident des sogenannten BundesverfassungsG | Keinerlei Mitbestimmung durch Bürger/Wähler | -1 |
| 1.9 | Einwandfreies / korrektes Wahlprocedere | Ungewollte Wahlen werden ggf. rechtswidrig / verfassungswidrig rückgängig gemacht / wiederholt | -1 |
| 1.10 | Auch unbequeme & Unangenehme Wahlergebnisse werden akzeptiert | Abgehobenheit, Reätitätsvergessenheit, keine Ahnung von der Lebenswirk- lichkeit normaler Bürger "Was haben die Bürger denn für Sorgen und Nöte?" | -1 |
| 1.11 | Parteien halten sich weitmöglichst an eigene Wahlversprechen/Programme (Keine Waffen in Kriegsgebiete, Migrationspolitik wird geändet) | Sogar krasseste Wortbrüche von Wahlversprechen: doch Waffen in Kriegsgebiete, sogar jede Menge; Migrationspolitik | -1 |
| 1.12 | Volk wählt gemäß §146 GG a.F. selber neue Verfassung in freier Entscheidung; | Partizipationsmöglichkeit durch Scheinbegründung / juristischen Winkelzug vermieden | -1 |
| 1.13 | Direktkandidaten, das demokratischste einer parlamentarischen Demokratie, werden Abgeordnete | Wahlkreis gewonnen - trotzdem kein Mandat | -1 |
| 1.14 | Nur vertretungsbefugte Parlamente entscheiden | Bereits abgewähltes Parlament entscheidet rechtswidrig relevante Dinge | -1 |
| 1.15 | Drastische gesellschaftspolitische Entscheidungen, welche die Zukunft des ganzen Landes betrifft und verheerende Folgen haben kann, nur per Volksentscheid | Aufnötigung eines Experiments, zu dem die Bürger nie befragt wurden >> Yascha Mounk: "…dass wir hier ein historisch einzigartiges Experiment wagen, und zwar eine monoethnische und monokulturelle Demokratie in eine multiethnische zu verwandeln." | -1 |
2. Rechts |
staatlichkeit | ||
| 2.1 | Grundgesetz Artikel 1 (1): "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." | Faschistoide Corona-Maßnahmen-Regime exekutierten diverse Entwürdigungen: De facto Entmündigung von Alten, Besuche selber zu entscheiden. Lockdown, Gefängnissprache: Einschluss>>Behandlung der Bürger als Gefangene. Söder: Würde zurück geben | -1 |
| 2.2 | GG Artikel 2 (2): Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. | Zwang zu potenziell gesundheitsgefährdenden / tödlichen Gentechnikexperimenten | -1 |
| 2.3 | Gleichheitsgrundsatz: GG Artikel 3 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich | 2-Klassenjustiz: Volksverhetzung durch Systemlinge geht juristisch folgenlos durch, Beleidigungen von Politikern werden hart bestraft, von Regierungskritikern kaum/gar nicht; Deutsche werden für geringere Vorwürfe juristisch verfolgt, Migranten gehen sogar bei Schwerverbrechen straflos aus. Hakenkreuz beim Spiegel/Stern oder Karnevalswagen ok, juristische Verfolgung von C.J.Hopkins "the new normal reich"; SBGG gilt nicht für MSL | -1 |
| 2.4 | Staatliche Neutralität ggü. Parteien gemäß Artikel 3, 20 & 21 GG; Mit öffentlichen Mitteln dürfen keine Maßnahmen gefördert werde, die zielgerichtet für eine politische Partei werben oder zielgerichtet gegen eine politische Partei Einfluss nehmen | Staat unterstützt NGOs finanziell, die genau das machen, was verboten ist: zielgerichtet für eine politische Partei werben oder zielgerichtet gegen eine politische Partei Einfluss nehmen | -1 |
| 2.5 | GG Artikel 8: Demonstrationsrecht: ohne Anmeldung / Erlaubnis friedlich zu versammeln | Verfassungswidrige Demonstrationsverbote | -1 |
| 2.6 | GG Artikel 11 (1) : Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet | Verfassungswidrige Ausgangsbeschränkungen während der faschistoiden C.-Maßnahmen; Einreiseverbote gegen Alena Lipp & Thomas Röper, Ausreiseverbot gegen Identitäre | -1 |
| 2.7 | Grundgesetz Artikel 20 Absatz 2: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" | Regierung konterkariert fundamentale Interessen der Bürger (ideolog. Einwanderungspolitik) | -1 |
| 2.8 | Verstöße gegen Artikel 26 (1) GG (Kriegstreiberei) werden juristisch geahndet | Kriegstreiberei von z.B. Baerbock, Hofreiter, Kiesewetter, Friedrich Merz, Pistorius, Strack-Zimmermann, Johann Wadephul etc bleiben juristisch folgenlos | -1 |
| 2.9 | Grundgesetz Artikel 46 (1): Abgeordnete genießen Indemnität | Ordnungsrufende, die tun so, als gings um verleumderische Beleidigungen,z.T. mit GeldSt | -1 |
| 2.10 | GG Artikel 103 (2): Tatbestandsprinzip, Strafe nur dann, wenn sie zum Zeitpunkt ihrer Begehung gesetzlich als Straftat definiert war. Keine Gesinnungs- / Wahnsinns-Justiz | Verurteilung für Foto von Lauterbach wegen angeblicher "Verbreitung eines Hitlergrußes", während Lauterbach selber nicht verurteilt wird | -1 |
| 2.11 | Verfassungsmäßige Ordnung: Die Verfassung schützt Grundrechte & kann nicht willkürlich verändert oder teilweise ausgesetzt werden. Nur gesetzliche Schranken durch StGB | Massive Aussetzung diverser Grundrechte während der faschistoiden Corona- Maßnahmen-Regime. MPK war nicht demokratisch legitimiertes Entscheidungsorgan | -1 |
| 2.12 | Vorbehaltlose & konsequente Umsetzung von Gesetzen als gelebte Praxis | Bei politischem Unwillen werden Gesetze ignoriert (C-Regime, Merz, Nethanaio) | -1 |
| 2.13 | Unschuldsvermutung: Prinzip, Ankläger muss Schuld beweisen, nicht Angeklagter Unschuld | De facto müssen Angeklagte ihre Unschuld beweisen. Konkret: Abbau dieser Säule des Rechtsstaates durch Beweislastumkehr (Faeser) | -1 |
| 2.14 | Verankerung von § 46 StGB "Proportionalitätsprinzip / Verhältnismäßigkeitsgrundsatz" (Konsistenz: Strafen passen zur Schwere der Straftat) ist juristische Realität | Harte Bestrafung von Politiker-"Beleidigungen", Vergewaltiger kommen frei | -1 |
| 2.15 | § 86a StGB: Verbot der Verwendung verfassungswidriger oder terroristischer Kennzeichen | Stern & Spiegel zeigen juristisch konsequenzlos Hitlergruß u/o Hakenkreuz | -1 |
| 2.16 | Keine Volksverhetzung § 130 StGB, sinnvoller Minderheitenschutz | Jahre., politische & massenmediale Volksverhetzung gegen Ungespikte juristisch folgenlos | -1 |
| 2.17 | Keine politische Verfolgung oder Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB) | Such. Bhakdi, Paul Brandenburg, Stefan Hockertz, M. Ballweg, R. Füllmich, Simon Rosenthal, Shlomo Finkelstein, viele unbenannte/unbekannte mutige Ärzte & Richter | -1 |
| 2.18 | Politisch neutrale Richter, insb. im BVerfG, die rein aufgrund der Gesetzeslage entscheiden | Politisch zutiefst im Parteiensumpf steckende BVerf-Richter (Harbarth) | -1 |
| 2.19 | Instanzenweg immer möglich | Keine Berufungsmöglichkeit bei Zivilprozessen unter 600 € | -1 |
| 2.20 | Achtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips (Strafen & staatliches Handeln) | unverhältnismäßige Polizeigewalt - besond.gegen Regierungskritiker; Frau erhält für Beleidigung eines Vergewaltigers eines höhere Strafe als Vergewaltiger | -1 |
| 2.21 | Sozialadäquanz (Politiker müssen sich mehr gefallen lassen, als "normale" Bürger) | Krasses Gegenteil durch "Majetätsbeleidugungs" § 188 | -1 |
| 2.22 | Bundesverfassungsgericht schützt die Grundrechte & überwacht die Einhaltung des Grundgesetzes, indem es Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüft. Zudem entscheidet es über Verfassungsbeschwerden, Organstreitigkeiten und die Auslegung des GG. Korrektur eigener Fehlurteile des BVerfG, insb. wenn neue Erkenntnisse vorliegen | Das BVerfG fällt gegen das Grundgesetz selber Fehlurteile oder weist berechtigte Klagen zurück, BVerfG bügelt Verfassungsbeschwerden oder Rückverweisungen unzulässig ab (RKIleaks). BVerfG ignoriert bei Schulden-GG-Änderung "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" | -1 |
| 2.23 | Keine Paralleljustiz | Private Schiedsgerichte im Zuge von Freihandelsabkommen | -1 |
| 2.24 | "Objektivitätsgebot" / "Legalitätsprinzip in objektiver Hinsicht": Nach § 160 Abs. 2 StPO sind Staatsanwälte verpflichtet, nicht nur belastende, sondern auch entlastende Umstände zu ermitteln ("Amtsermittlungsgrundsatz" oder "Unparteilichkeit der Staatsanwaltschaft") | De facto ist das krasse Gegenteil harte juristische Praxis | -1 |
| 2.25 | Fehlurteile werden auch Jenseits des Instanzenwegs korrigiert; Amnestie für alles, was sich im Nachhinein de facto als korrekt erwies | Das Unterlassen der Aufhebung krasser Fehlurteile wird mit "Grundsatz der Rechtskraft, Bestandskraft rechtskräftiger Urteile, Rechtsfrieden durch Rechtskraft" schöngeredet, obwohl es de facto Unrechtsunfrieden / institutionalisiertes, systemisches Unrecht ist; Noch immer werden Ärzte & Richter juristisch für korrektes Handeln verfolgt oder bestraft | |
| 2.26 | Keine politischen Repressionen gegen Richter oder Sachverständige | Hausdurchsuchung, Fehlurteile bei unliebsamen Richtern (Dettmar) & Sachverständigen | |
| 2.27 | § 152 Abs. 2 StPO – Legalitätsprinzip und Anfangsverdacht, § 170 Abs. 2 StPO – Einstellung mangels Tatverdachts: Ergibt die Ermittlung nicht genügend Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage, so stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. | Anstaat die Ermittlung einzustellen (Staatsanwaltschaft), weil offenkundig keine Strafttat vorliegt, sondern "Ich hasse die Meinungsfreiheit" (Faeser) von Meinungs-& Kunstfreiheit gedeckt sind, versagte Richter komplett und erließ krasses Fehlurteil | |
| 2.28 | Verhaftungskosten trägt der Staat, da Teil des öffentlichen Strafverfolgungssystems | Shlomo wurden Verhaftungskosten in Rechnung gestellt | |
| 2.18 | Das Bundesverfassungsgericht schützt die Grundrechte & überwacht die Einhaltung des Grundgesetzes, indem es Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüft. Zudem entscheidet es über Verfassungsbeschwerden, Organstreitigkeiten & die Auslegung des GG. Korrektur eigener Fehlurteile des BVerfG, insb. wenn neue Erkenntnisse vorliegen | Das BVerfG fällt gegen das Grundgesetz selber Fehlurteile oder weist berechtigte Klagen zurück, BVerfG bügelt Verfassungsbeschwerden oder Rückverweisungen unzulässig ab (RKIleaks). BVerfG ignoriert bei Schulden-GG-Änderung "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" | |
| 2.19 | -1 | ||
| 2.20 | -1 | ||
| 2.21 | -1 | ||
| 2.22 | -1 | ||
| 2.23 | -1 | ||
| 2.24 | -1 | ||
| 2.9 | Vorbehaltlose & konsequente Umsetzung von Gesetzen als gelebte Praxis | Bei politischem Unwillen werden Gesetze ignoriert (C-Regime, Merz, Nethanaio) | -1 |
| 2.10 | Grundgesetz Artikel 103 (2): Tatbestandsprinzip, Strafe nur dann, wenn sie zum Zeitpunkt ihrer Begehung gesetzlich als Straftat definiert war. Keine Gesinnungs- / Wahnsinns-Justiz | Verurteilung für Foto von Lauterbach wegen angeblicher "Verbreitung eines Hitlergrußes", während Lauterbach selber nicht verurteilt wird | -1 |
| 2.25 | |||
| 2.26 | |||
| 2.27 | |||
| 2.28 | |||
| 2.29 |
FAZIT
Quellennachweise
- ↑ Die Vertreter des Volkes - Abgeordnete sind ihrem Gewissen verpflichtet https://webarchiv.bundestag.de/archive/2009/1127/btg_wahl/wahlinfos/abgeordnete/index.html