Maskenpflicht

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Version vom 22. Januar 2021, 00:33 Uhr von Thomas (Diskussion | Beiträge) (Gwerkschaft der Polizei- 1 Tag Maskenpause)
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Alltagsmaskenpflicht

Seit 29.4.2020 gilt in ganz Deutschland die Maskenpflicht.Mitteilung der Bundesregierung

 

 

 

 

FFP2-Maskenpflicht

Ab 18.1.2021 gilt in Bayern eine FFP2-Maskenpflicht beim Einkaufen und im ÖPNV.

  • Natascha Kohnen,SPD, fordert den Termin der FFP2-Maskenpflicht zu verschieben, bis die offenen Fragen geklärt sind.s.o
  • Dominik Spitzer,gesundheitspolitischer Sprecher der FDP Bayern: FFP2-Masken sollten nur freiwillig getragen werden – und sie müssen kostenfrei sein. s.o

 In den „Empfehlungen der BAuA und des ad-Hoc AK „Covid-19“ des ABAS zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV-2“ werden FFP2-Masken nicht zur privaten Nutzung empfohlen.

— RKI

Trotz Warnungen des RKI: Auch der Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann, ist offen für eine FFP2-Maskenpflicht.18.1.2021


Probleme mit der maximalen Tragedauer

Gemäß Vorgaben des Arbeitsschutzes ist die durchgehende Tragedauer von FFP2-Masken bei gesunden Menschen begrenzt (siehe Herstellerinformationen, i.d.R. 75 Minuten mit folgender 30-minütiger Pause), um die Belastung des Arbeitnehmers durch den erhöhten Atemwiderstand zu minimieren.

— RKI

Da die FFP2-Maskenpflicht nur beim Einkaufen und im ÖPNV gilt, ist für Kunden und Fahrgäste das Tragedauerproblem nicht so gravierend. I.a. geht man nicht stundenlang zum Einkaufen. Und im ÖPNV sitzt man auch nur eine begrenzte Zeit. Da die Maskenpflicht anscheinend nur im ÖPNV gilt, empfiehlt es sich auf den Fernverkehr auszuweichen. IC und ICE zählen nicht zum ÖPNV.

Die Gewerkschaft der Polizei spricht von einer eintägigen Maskenpause nach zwei Tagen FFP2-Maskenbenutzung.[1]

Nebenwirkungen von FFP2-Masken

Beim bestimmungsgemäßen Einsatz von FFP2-Masken muss eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung im Voraus angeboten werden, um durch den erhöhten Atemwiderstad entstehende Risiken für den individuellen Anwender medizinisch zu bewerten.

— RKI

Bedingt durch den zweckbestimmten, zielgerichteten Einsatz sind keine Untersuchungen zu den gesundheitlichen, ggf. auch langfristigen Auswirkungen der Anwendung von FFP2-Masken außerhalb des Gesundheitswesens z.B. bei vulnerablen Personengruppen oder Kindern verfügbar.

— RKI

Bei Gesundheitspersonal sind Nebenwirkungen wie z.B. Atembeschwerden oder Gesichtsdermatitis infolge des abschließenden Dichtsitzes beschrieben.

— RKI

Beim Einsatz bei Personen mit z.B. eingeschränkter Lungenfunktion oder älteren Personen sind gesundheitliche Auswirkungen nicht auszuschließen.

— RKI

Ausnahmen von der Maskenpflicht