Maskenpflicht

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Alltagsmaskenpflicht

Seit 29.4.2020 gilt in ganz Deutschland die Maskenpflicht.Mitteilung der Bundesregierung


FFP2-Maskenpflicht

Ab 18.2.2020 gilt in Bayern eine FFP2-Maskenpflicht beim Einkaufen und im ÖPNV.

  • Natascha Kohnen,SPD, fordert den Termin der FFP2-Maskenpflicht zu verschieben, bis die offenen Fragen geklärt sind.s.o
  • Dominik Spitzer,gesundheitspolitischer Sprecher der FDP Bayern: FFP2-Masken sollten nur freiwillig getragen werden – und sie müssen kostenfrei sein. s.o

 

Probleme mit der maximalen Tragedauer

Gemäß Vorgaben des Arbeitsschutzes ist die durchgehende Tragedauer von FFP2-Masken bei gesunden Menschen begrenzt (siehe Herstellerinformationen, i.d.R. 75 Minuten mit folgender 30-minütiger Pause), um die Belastung des Arbeitnehmers durch den erhöhten Atemwiderstand zu minimieren.

— RKI

Da die FFP2-Maskenpflicht nur beim Einkaufen und im ÖPNV gilt, ist für Kunden und Fahrgäste das Tragedauerproblem nicht so gravierend. I.a. geht man nicht stundenlang zum Einkaufen. Und im ÖPNV sitzt man auch nur eine begrenzte Zeit. Da die Maskenpflicht anscheinend nur im ÖPNV gilt, empfiehlt es sich auf den Fernverkehr auszuweichen. IC und ICE zählen nicht zum ÖPNV.

Nebenwirkungen von FFP2-Masken

Beim bestimmungsgemäßen Einsatz von FFP2-Masken muss eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung im Voraus angeboten werden, um durch den erhöhten Atemwiderstad entstehende Risiken für den individuellen Anwender medizinisch zu bewerten.

— RKI