Gewalt

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„Gewalt“ ist eines der am meisten diffus und wertend benutzten Wörter.

Im weitesten Sinne kann mit „Gewalt“ jede Art von physischen und psychischen Impuls (Druck, Kraft und Vehemenz) gemeint sein, wenn das Wort zur Sprache kommt. Gewalt kann also eine Veränderung oder einen Druck gegen Veränderung beschreiben wollen.

Im weitesten Sinne ist „Gewalt“ in einem physischen Kontext wertfrei beschreibend und allumfassend. Selbst Gandhis Protest für Gewaltlosigkeit kann als eine andere, wenn auch angemessene Form der Gewalt betrachtet werden.

Es wird aber meist kritisch oder fordernd, also moralisch eingesetzt und erhält nicht selten durch diesen soziologischen Kontext einen pejorativen Beigeschmack oder eine Melioration zugunsten von dem, was durch Gewalt geschehen, erreicht, unterbunden oder verhindert werden möge.

So kann z.B. mit Gewalt eine Form von „Gewaltlosigkeit“ oder „Frieden“, also der Ausbruch von offener, körperlicher Gewalt oder Waffengewalt verlangt werden. Diese Forderung geht aber mit einer anderen, vielleicht größeren Gewalt einher oder initiiert sogar erst Gewalt gegen andere Menschen wie bei Gesetzen, die willkürlich opferlose Verbrechen definieren. Auch die von Gewerkschaften ausgetragenen Streiks mögen keine offene Gewalt sein, aber sie sind natürlich initiierende Gewalt bezüglich der Verpflichtung gegenüber einem Arbeitsvertrag und den nicht streikenden Kollegen.

Im Prinzip kann jede Veränderung und jede Handlung eines Menschen als Gewalt empfunden und politisch klassifiziert werden, selbst wenn die Handlung als Liebkosung oder als Hilfe oder als Treue gedacht war.

Es kommt hier also darauf an, sofern „Gewalt“ als Wort in der Rede erwogen wird, dass der Sachverhalt genau spezifiziert wird.

Termini wie „Gewaltmonopol des Staates“, „Gewaltenteilung“, „Menschenrechte“, „Demokratie“ oder „Rechtsstaat“ sind nicht neutral, weil sie der Staatstheorie zugehören, deren Vertreter die Form ihrer organisierten Gewalt bewusst legitimieren. Der Staat besitzt keine juristische Legitimation, nur eine gewaltsame. Wörter wie „legal“ und „legitim“ sind grundsätzlich der gleichen gewaltsamen Klasse anzurechnen. Zu sagen, es sei etwas „legitim“, ist keine griffige Ausdrucksweise, um ethisch angemessen Gewaltlosigkeit anzumelden.