Gemeinwohllobby

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Grundsätze der GemeinwohlLobby (GWL) allgemein? (Quelle, siehe Antwort auf Frage 9):

»Die Bürgerinitiative GemeinwohlLobby richtet sich in ihrer Tätigkeit grundsätzlich nach dem Naturrecht. Die GWL akzeptiert das aktuelle Gebiet der BRD. Die Vielzahl von unübersichtlichen Gesetzen und Verträge [sic], die verschiedenen Interessengruppen dienen, lehnt sie ab. Sie will bei Null anfangen, damit die zukunftsweisenden Ideen der Bevölkerung ihre volle Gestaltungskraft erhalten. Die Geschichte ist irreversibel und Fehler sollten nicht immer wiederholt werden, da wir naturgemäß aus den Fehlern früherer Gesellschaften lernen und uns auch weiterentwickeln.

Die Herangehensweise der Gemeinwohllobby ist basisdemokratisch weil:
• JEDER kann Vorschläge für Artikel [gemeint sind die Artikel des unten erwähnten GesellschaftsFAIRtrages, Anmerkung es Benutzers FreeW] machen
• diese sollen in einem direkten Austausch zwischen den Menschen diskutiert werden
• jeweils mehrere Vorschläge zur Abstimmung vorgelegt werden
• eine komplette Verfassung durch diesen demokratischen Weg entstehen soll«

Von der GWL initiierte Verfassungsbeschwerde

»Verfassungsbeschwerde wegen verfassungswidrigen Unterlassens einer Volksabstimmung – Wir fordern unser Selbstbestimmungsrecht!«
»WICHTIG! Jeder Teilnehmer (auch aus der gleichen Familie) muss eine eigene Vollmacht erstellen, damit die Überprüfbarkeit gegeben ist.«

Weblinks

gemeinwohl-lobby.de

Siehe auch