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Anlass

Warum diese Überlegungen, wo doch jeder seine Position haben kann, wie er will? Schließlich garantiert doch das Grundgesetz in Artikel 5 Meinungsfreiheit[1]. So weit, so gut. Leider ist das nur graue Theorie. Leider galt das wohl nur in der "alten Normalität" bzw. in der "alten Welt" (R. Habeck). Nun aber wurde von den Machthabern die neue Normalität bzw. die neue Welt (>> "Schöne neue Welt") ausgerufen. Da schickt sich der Inlandsgeheimdienst, der sog. "Verfassungsschutz", der wohl seltenst die Verfassung, sondern die Regierung bzw. den Staat schützte (Staatsschutz), und der schon bei den Anschlägen des mutmaßlichen Attentäters Anis Amri sowie bei den NSU-Morden sehr negativ in Erscheinung trat (Ex-Verfassungsschützer und V-Mann Andreas Temme), mit einem Pamphlet an, die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit mit dem mutmaßlich verfassungswidrigen Konstrukt "Delegitimierung des Staates" zu kriminalisieren bzw. zu stigmatisieren:

"Wer die Existenz der Corona-Pandemie grundlegend in Abrede stellt, wird im Folgenden als „Corona-Leugner bezeichnet. ... keine Verfassungsfeindlichkeit resultiert. Das ist erst
dann der Fall, wenn die Legitimität der Verfassung und ihrer Institutionen bezweifelt und zu ihrer Überwindung aufgerufen oder zu diesem Zweck sogar aktiv gehandelt wird."[2]

Siehe dazu auch: 

  • Im Visier der Schlapphüte[3] - Im Rubikon-Exklusivgespräch diskutiert Walter van Rossum mit dem Richter Thomas Barisic, dem Politikwissenschaftler Lars Oberndorf und dem Juristen Martin Schwab über die sogenannte verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates
  • Endspiel um die Freiheit - Punkt.PRERADOVIC mit klugen Köpfen[4]

Pandemie

Was galt als Pandemie?

Begriffserklärung: Was galt als Pandemie? Gemäß dieser WHO-Seite[5] (nur noch im Internet Archive verfügbar) galt:

„An influenza occurs when a new influenza virus appears against which the human population has no immunity, resulting in several, simultaneous epidemics worldwide with enormous numbers of deaths and illness.“ Zu Deutsch:

Eine Influenzapandemie tritt auf, wenn ein [i] neues Influenzavirus auftritt, [ii] gegen das die menschliche Bevölkerung keine Immunität besitzt, was weltweit zu mehreren, gleichzeitigen Epidemien [iii] mit einer enormen Zahl von Todesfällen und Erkrankungen führt.“

Wieso galt? Weil die WHO 2009 das ganz wesentliche Kriterium [iii] gestrichen hat[6].

Was gilt nun als Pandemie?

Im Gegensatz zur jahrzehntelang bewährten alten Definition gilt nun hingegen seitens der WHO auch dann schon eine Influenza-Ausbreitung als Pandemie, wenn ein neues Influenzavirus auftritt, gegen das die menschliche Bevölkerung keine Immunität besitzt:
im Original[7]: „when a new influenza virus appears against which the human population has no immunity“.
Damit sind sowohl das Kriterium [ii] wie auch [iii] entfallen, obwohl „weltweit“ das Unterscheidungskriterium zwischen Epidemie und Pandemie darstellt. Wesentlich entscheidender aber ist das Wegfallen der “enormen Zahl von Todesfällen und Erkrankungen“ als notwendige Voraussetzung für eine Pandemie.

Folgen dieser Definitions-Aufweichung

  • a) Im Prinzip kann damit jede Grippewelle, egal wie wenig Tote diese verursacht, von der WHO zu einer Pandemie erklärt werden. Sogar die vergleichsweise, an der Anzahl der Toten bemessen, harmloseste. Und genau dies wurde von der WHO bei der H1N1-Infuenza, der sog. „Schweinegrippe“, auch gemacht, welche mit „nur“ 256 Toten vergleichsweise außerordentlich harmlos war, während „normale“ Grippewellen etwa 2000-5000 Tote pro Jahr zur Folge haben.
  • b) Nun wird aber aus dem Vorliegen einer „Pandemie“ eine außerordentliche Bedrohungslage abgeleitet, die Notstandsrestriktionen ermöglicht und rechtfertigt. Wie aber passt das zu einer Situation, wo tatsächlich gar keine Besorgnis erregende Übersterblichkeit existiert? De facto gar nicht.

Kritik an dieser Definitions-Aufweichung

Verständlicherweise hat dies wegen der o.g. gravierenden Folgen zu mehrfacher Kritik geführt: David Ozonoff, Professor für Umweltgesundheit an der Boston University, hatte dies schon am Tag dieser Begriffsänderung (04. Mai 2009) kritisiert[8]. Sogar der Europäische Rat hatte gegen diese "kleine" Sprachänderung, deren gigantische Auswirkungen der ganzen Welt dank der CORONA-Pandemie-Panik noch lange um die Ohren fliegen werden, erstaunlich schnell Bedenken geäußert[9]. Gab es für diese Änderung eine sinnvolle, nachvollziehbare Begründung? Nein. Im Gegenteil:

Stellungnahme der WHO und sog. Faktencheckern

Die sachlich und de facto berechtigte Kritik blieb ohne Erfolg. Die WHO bestritt einfach, dass überhaupt eine Änderung stattgefunden habe[7]. Die oben verlinkte Seite enthalte keine Definition. Der Pseudo-Faktenchecker „Correctiv“ behauptet kontrafaktisch: „Es handelte sich um Fragen und Antworten zur Influenza-Pandemievorsorge.“[10] Dem zum Trotze ist beweisbare Tatsache:

  • a) der gesamte Text enthält nicht ein einziges Fragezeichen,
  • b) o.g. Pandemie-Erklärung ging auch keine indirekte Frage voraus.

Ergo: >> dreiste Lüge eines angeblichen „Faktencheckers“!

Fragen und Konsequenzen

Warum hat die WHO bis 2009 überhaupt die Kriterien [ii] und [iii] genannt?

Zutiefst zweifelhafte Sinnhaftigkeit der aktuellen Pandemie-Definition

Womit sich die Frage stellt: Ist diese neue, schwache Definition überhaupt sinnvoll, wenn dem Ausrufen einer Pandemie de facto keine“enorme Zahl von Todesfällen & Erkrankungen“ gegenübersteht und dennoch gleichzeitig Grundlage sowie Rechtfertigung für schwere Grundrechtseinschränkungen und gesundheitlich kontraproduktive Maßnahmen darstellt?

Wäre es sinnvoll gewesen, wenn die Regierungen seit Beginn der BRD zu jedem Jahreswechsel eine Pandemie ausgerufen und dann schwere Restriktionen auferlegt hätten? Waren damals Lockdowns nötig? Zumindest die letzte Frage kann angesichts der Tatsache, dass bei all diese schwachen „Pandemien“ das gesellschaftliche Leben sein üblichen Fortgang nahm, ohne das die Menschen außerordentlich oft starben, klar mit „nein“ beantwortet werden: Nein, weder Lockdown noch andere schwere Restriktionen waren damals nötig. Diese Tatsache in Kombination mit der Erkenntnis, dass „Corona-Maßnahmen“ schwere Kollateralschäden verursachen, erteilt der Frage, ob die Definition einer Pandemie nach neuer, substanziell abgeschwächter Version eine hinreichende Rechtfertigung für schwere Bürgerrechtseinschränkungen darstellt, hinreichend klar eine Absage.

Zwischenfazit

Unter der Prämisse von Verhältnismäßigkeit & wissenschaftlicher Seriosität ergeben sich somit nur 2 Möglichkeiten:

  • a. Entweder, man will an der schwachen Pandemiedefinition festhalten, dann bildet diese aber keine Rechtfertigung für drastische Maßnahmen oder
  • b. die Pandemiefedinition soll berechtigte Grundlage für drastische Maßnahmen sein, dann darf sie nicht so schwach sein

Beides zusammen, also schwache Definition als Grundlage für drastische Maßnahmen geht nicht - bzw. nur unter Aufgabe der verfassungsmäßig erforderlichen Verhältnismäßigkeit, welche für Gesetze aber ein unabdingbares Kriterium ist.

Potenzielle Erwiderungen

Viele Todesfaelle

Aber ist dies nicht irrelevant, weil Covid-19 nun „zweifelfrei“ zu einer „enormen Zahl von Todesfällen & Erkrankungen führte“? Zweifelsfrei? Wirklich? NEIN! Im Gegenteil:

  1. Die Definition e. „Corona-Toten“ ist de facto zutiefst unwissenschaftlich, weil sie nicht den Nachweis der Kausalität fordert, sondern nur einen zutiefst nichts-sagenden positiven PCR-Test. Auf die Weise wird einerseits die Zahl der sog. „Coroana-Toten“ unredlich, unehrlich, unseriös & unwissenschaftlich nach oben manipuliert und anderseits eine erhellende Aussage verhindert, wie viele Menschen denn nun tatsächlich an der Kombination aus covid-19 und entsprechenden Vorerkrankungen gestorben sind. Einer von vielen Mosaksteinen, welche der massenmedial fehlinformierten Gesellschaft eine angemessene Bewertung der Gefährdungslage stark erschweren - und z.T. verunmöglichen.
  2. De facto, nach offiziellen RKI-Zahlen, gab es 2020 keine Übersterblichkeit. Und nein, das kann NICHT den Maßnahmen geschuldet sein, denn die R-Rate war schon vor dem Lockdown unter 1 gefallen und ist danach nicht weiter gefallen. Gleiches gilt für die „Maskenpflicht“. Was in der alten Normalität und seriöser Wissenschaft als Nachweis der Unwirksamkeit gewertet würde. Wie soll das eine gefährliche „Pandemie“ sein, welche die gesamte Gesellschaft so sehr gedroht, dass diese Bürgerrechtseinschränkungen & die Gefährdung von Gesundheit & Leben durch die oktroyierten Maßnahmen rechtfertigen würde?
  3. Tatsächlich ergibt eine wissenschaftlich seriöse Aufbereitung der offiziellen Zahlen bzw. Rohdaten („Normierung“, um Vergleichbarkeit herzustellen) keine Pandemie her: es gibt gar keine Übersterblichkeit. Weder in Deutschland noch Schweden! 31 Und wiederum nein: dies kann gar nicht an den politisch oktroyierten Maßnahmen liegen, wenn andere Länder wie Schweden, die nichts dergleichen machten, tatsächlich nicht schlechter, sondern mittlerweile (Juli 2022) klar besser dastehen als Deutschland.[11]

Notwendigkeit politischer Buergerrechtseinschraenkungen

Was zu der Frage führt: Waren denn wenigstens die aktuell politisch oktroyierten Maßnahmen notwendig? Folgende Fakten:

  1. Entgegen allgemeiner Desinformation gab es auch in Schweden, die keine gesundheitlich kontraproduktiven Bürgerrechtseinschränkungen oktroyierten, keine Übersterblichkeit!
  2. Dänemark hat alle Maßnahmen eingestellt. Nein & nein: nein, dass ist nicht der angeglichen „hohen Durchimpfung“ geschuldet“, denn die Impfrate ist kaum höher als in Deutschland und nein, die Einstellung der Maßnahmen war nicht an das Erreichen einer Impfquote geknüpft. Sterben die Menschen dort nun wie die Fliegen? Bricht dort das Krankensystem zusammen? Was in Dänemark und anderen Ländern nach Einstellung der Maßnahmen passierte ist: N I C H T S! Keine Welle an schweren Hospitalisierungen, KEINE Todeswelle
  3. Der weltweit angesehen Ionannidis kam in einer Metastudie zu dem Ergebnis, dass sämtliche Maßnahmen, ausgenommen das Verbot von Großveranstaltungen, nichts gebracht haben.[12]
  4. Dies wird durch die Tatsache untermauert, dass Nord- und Süddakota, erstes mit teilweiser Maskenpflicht und Schließungen von Einrichtungen des sozialen Lebens (Kinos, Restaurants, etc.), das andere mit fast keinen, sich ohne Vorkenntnis nicht anhand der Todeszahlen identifizieren lassen!

FAZIT

Damit haben harte Fakten den Nachweis geliefert, dass diese ganzen Bürgerrechtseinschränkungen im Hinblick auf den Schutz des Lebens nichts gebracht haben. Vielmehr haben diese sogar noch Gesundheit und Leben in Mitleidenschaft zogen.

ERGO: Entweder ist die Definition einer schwachen Pandemie nicht sinnvoll oder sie bietet de facto keine Grundlage für die Rechtfertigung schwerer Restriktionen. Wie man es also auch dreht und wendet: wir haben keine Pandemie, welche de facto eine außerordentliche Bedrohungslage der Gesundheit der Gesellschaft darstellt, sondern nur eine Pandemie per Definition ("de jure") - per schwacher Definition. Wie die o.g. Länder beweisen war keine der oktroyierten Maßnahmen im Sinne eines Lebens- und Gesundheitsschutzes wirkungsvoll, denn wir stehen nicht substanziell besser da als diese. Oftmals sogar kontraproduktiv. Das ist das krasse Gegenteil von „nötig“.

Schlimmer noch: Die Kollateralschäden der Maßnahmen haben mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlich mehr Menschenleben gekostet, als der behauptete Schutz. Womöglich sogar erheblich mehr.

Delegitimierungs-Kriterium erfuellt?

Wird also "die Existenz der Corona-Pandemie grundlegend in Abrede stellt"? Nein! Entsprechend der stark & substanziell aufgeweichten Definition (Siehe Kapitel 2.2 Was gilt nun als Pandemie?) gab es zweifelsfrei eine Pandemie. Was es aber de facto und bewiesener Maßen (s.u.) nicht gab war eine außerordentliche gesundheitliche Bedrohungs- oder Notlage von nationaler Tragweite durch Corona-Viren, welche verfassungswidrige Bürgerrechtseinschränkungen rechtfertigen würden; denn für 2020 wurde eindeutig und unwiderlegt nachgewiesen, dass es in Dland keine Übersterblichkeit gab[11].

Einzelnachweise